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VERTEIDIGUNG

Verteidigung von Angeklagten in allen Sphären, Instanzen und Gerichten.

CRIMINAL COMPLIANCE
UND PRÄVENTIVE BERATUNG

Compliance-Verpflichtungen haben in der Routine von Unternehmen an Bedeutung gewonnen, besonders, seitdem das Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten ist. Mit dem Ziel, dem Unternehmer bei diesen Fragen Hilfestellung zu leisten, bietet die Kanzlei Beratung in Criminal Compliance, gibt präventive Orientierung zur geltenden Strafgesetzgebung und berät beim Treffen von Entscheidungen.

ASSISTENZ IN DER KLAGEERHEBUNG

Natürliche Person und Unternehmen können zum Opfer von Verbrechen werden. In diesem Fall vertritt die Kanzlei das Opfer bei polizeilichen Untersuchungen und wirkt in gleicher Weise in der Assistenz bei der Klageerhebung.

WAHLRECHT

In den letzten Jahren haben die Ermittlungen von Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Wahlgerichtsbarkeit zugenommen, wobei die Kanzlei bei Ermittlungen und Strafprozessen dieser Art sowohl in den Wahlzonen und vor Regionalwahlgerichten als auch vor dem Obersten Wahlgericht (TSE) und dem Obersten Bundesgerichtshof (STF) tätig wird.

Darüber hinaus verfügt die Kanzlei im Bereich des Wahlrechts über Expertise in der Beratung von Kandidaten und politischen Parteien in der Wahlperiode (Vorwahlkampf, Kampagne und Rechenschaftslegung) sowie in der Beratung zu digitaler Wahlkampfwerbung und zu Gesetzgebungsprojekten und -akten.